Buchhaltung

Budget und Budgetberatung.
Finanzbuchhaltung.
Lohnbuchhaltung.

Sozialversicherungen

Erste, zweite und dritte Säule, mit Priorität Pensionskasse und Säule 3a.
Besondere Schwerpunkte: Versicherte nach Alter 58, die ihre Vollzeittätigkeit auf ein Pensum von mindestens 50% reduzieren, können den bisher versicherten Verdienst bis zur Pensionierung fortführen. Weiter können Versicherte bis Alter 70 Beiträge in die Pensionskasse einzahlen.

Alter und Todesfall

Ergänzungsleistungen.
Hilflosenentschädigung.
Planung für den Todesfall in administrativen / finanziellen Belangen.
Vorsorgeregelung für alle absehbaren Kosten im Zusammenhang mit einem Todesfall (in der Regel in Zusammenarbeit mit Bestattungsunternehmen).
Mithilfe beim Aufräumen (was wird nicht mehr benötigt / was kann verschenkt werden / was muss entsorgt werden?), in der Entscheidungsfindung und in der Praxis.